In zwei schriftlichen Fragen habe ich die Bundesregierung zu der Situation von jungen Menschen in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften und der Verrechnung von Einkünften aus Schüler*innenjobs und Ausbildung mit Hartz IV befragt.
Aus den Antworten geht hervor:
- In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit sind insgesamt 108.438 junge Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahren als erwerbstätige Regelleistungsberechtigte erfasst, deren Einkünfte aus Schüler*innenjobs oder Ausbildung mit Hartz IV verrechnet werden;
- In der Altersgruppe 15 bis unter 18 Jahre haben rd. 9.500 junge Erwachsene ein Einkommen von durchschnittlich 275 €;
- In der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahre haben rund 99.000 junge Erwachsene ein Einkommen von durchschnittlich 560 €;
- Der Bundesregierung sieht in der Verrechnung von Einkünften mit Hartz IV Leistungen bei jungen Menschen in Bedarfsgemeinschaften keine Ungleichbehandlung gegenüber Gleichaltrigen, deren Eltern nicht auf Hartz IV angewiesen sind.
Dazu habe ich mich wie folgt geäußert:
„Ich erlebe bei Gesprächen mit jungen Menschen immer wieder, wie demotivierend und frustrierend ein Leben in Hartz IV ist. Der Hartz IV Satz reicht eh kaum zum Leben. Wenn sich junge Menschen etwas dazu verdienen, um sich den Kino-Besuch oder die Pizza mit Freundinnen leisten zu können, bleibt ihnen am Ende kaum was davon. Denn ihr Gehalt wird mit Hartz IV verrechnet und das Jobcenter behält etwa 80 Prozent des Einkommens ein.
Junge Menschen sollten nicht dafür bestraft werden, wenn ihre Eltern auf Hartz IV angewiesen sind. Sie werden auch gegenüber Gleichaltrigen, die nicht auf Grundsicherung angewiesen sind, benachteiligt. Hartz IV bedeutet für junge Menschen Sippenhaft für ihre Eltern. Der Bundesregierung fehlt dafür leider jegliches Problembewusstsein.
Gerade junge Menschen, die Probleme in der Schule hatten, denen nicht alles zugeflogen ist, müssen die Erfahrung machen, dass sich ihre Arbeit lohnt, dass an sie geglaubt wird, dass sie wertvoll sind für die Gesellschaft.
Politisch wäre es richtig, die Bedarfsgemeinschaften aufzulösen und jeden Menschen sozialrechtlich eigenständig zu betrachten. Mit der Grünen Kindergrundsicherung haben wir bereits ein Konzept vorgelegt, wie wir für unter 25 Jährige eine eigenständige soziale Sicherung schaffen können jenseits von Hartz IV. Das, was sie in Ausbildung oder Nebenjobs verdienen, müssen sie auch behalten dürfen.“
Hier finden Sie die Antworten der Bundesregierung.
Darüber hat die Neue Westfälische berichtet.